Davon nicht berührt sind die bereits bestehenden Kooperationstarife mit direkten Nachbarverbünden, wie z.B.
- der durchgängige
3er-Tarif für Fahrten in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar
- unsere
Übergangszonen 30, 31 und 35 zur Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt.
Fahren Sie verbundüberschreitend mit dem Bus , so gelten in der Regel weiter die bisherigen Haustarife der Verkehrsunternehmen bzw. die bestehenden Kooperationsangebote der benachbarten Verbünde.