Für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 JahrenAb dem 15. Geburtstag sind Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises berechtigt, diese Karten zu erwerben.
Der Schülerausweis ist beim Kauf der Karte sowie bei der Fahrscheinprüfung auf Verlangen vorzuweisen.
Weitere Infos finden Sie in unseren
Gemeinsamen Tarifbestimmungen unter Punkt 6.3.2