Schülerlistenverfahren
MonatsCard Schüler bargeldlos beziehen

Wichtig
Schülerinnen und Schüler im Landkreis Rottweil, die Anspruch auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten gemäß § 18 FAG bzw. der Satzung des Landkreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten haben, können am Schülerlistenverfahren teilnehmen und so ihre MonatsCard Schüler direkt über die Schule bargeldlos beziehen. Wir buchen den jeweiligen Eigenanteil gemäß Landkreissatzung "Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Rottweil" monatlich vom angegebenen Konto ab, für das uns eine Einzugsermächtigung erteilt wird. So entfällt der monatliche Kartenkauf mit Bargeld.
Das Schülerlistenverfahren wird von der VVR GmbH (für den Bereich der Schulen in und um Rottweil und Schramberg), von der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH (für die Schulen im Bereich Oberndorf und Sulz) sowie von der Private Omnibus-Unternehmer GmbH (POG) für die Schulen im Bereich Dornhan durchgeführt, die auch die Abbuchungen vornehmen.
Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Rottweil sowie die Eigenanteile finden Sie unter www.landkreis-rottweil.de. Die Übersicht über die Eigenanteile finden Sie ebenfalls unten als PDF.
Kauf
Antragsformulare für die Teilnahme am Schülerlistenverfahren gibt es in jedem Schulsekretariat.
Hochladeportal für Passfotos für Schülerfahrkarten gültig ab 1. Januar 2023Ab 01.01.2023 gibt es Schülerfahrkarten nur noch mit Foto, hier können Sie es hochladen:
https://www.vvr-info.de/bildupload/ Selbstverständlich können Sie
alternativ ein Papier-Passfoto an unser KundenCenter schicken oder es dort abgeben. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung:
Einwilligungserklärung DSGVO_Juli 2022
Informationen zum Hochladeportal für Passfotos für Schülerfahrkarten gültig ab 01.01.23
ab 01.01.2023 Schülerfahrkarten nur noch mit Foto
Bitte rechtzeitig hochladen oder abgeben!
Mit Start zum 1. Januar 2023 planen die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis. Die bisherigen Verbundtarife VVR, VSB, TUTicket und der 3er-Tarif werden durch einen neuen Verbundtarif abgelöst. In diesem Zuge werden neue Schülerfahrkarten erstellt - diese beinhalten zukünftig aus Gründen der Fälschungssicherheit ein Foto.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns bis zum Ende der Schulferien 2022 ein Passfoto zur Verfügung zu stellen! Hierzu klicken Sie bitte auf diesen Link und folgen den Erklärungen:
https://www.vvr-info.de/bildupload/
Das Foto muss nicht zwingend biometrisch sein, muss aber die Merkmale eines normalen Passfotos in Format und Bildausschnitt erfüllen.
Ohne dass uns rechtzeitig ein geeignetes Foto vorliegt, können keine ab Januar 2023 gültigen Schülerfahrkarten erstellt werden!
Selbstverständlich können Sie alternativ ein Papier-Passfoto an unser KundenCenter schicken oder es dort abgeben. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung:
Einwilligungserklärung DSGVO_Juli 2022