Freizeitregelung
Mit der MonatsCard Schüler/Azubi des VVR-Tarifes haben Sie zu bestimmten Zeiten zusätzlich freie Fahrt in allen Verbund-
verkehrsmitteln (Stadt- und Regionalbusse, Regionalzüge) der Verkehrsverbünde Rottweil (VVR), Schwarzwald-Baar (VSB), Tuttlingen (TUTicket) und Hegau-Bodensee (VHB):
• Montag bis Freitag und an beweglichen Ferientagen: ab 14 Uhr
• an Wochenenden, Feiertagen sowie landeseinheitlichen Ferientagen: ganztägig
Für MonatsCards Schüler/Azubi des VVR-Tarifes, die für den ersten Unterrichtsmonat im neuen Schuljahr im Vorverkauf
erworben werden, gilt die Freizeitregelung ganztägig bereits ab dem 1. Ferientag für die Dauer der gesamten Sommer-Schulferien des Landes Baden-Württemberg.
Tipp: Für die Sommerferien gibt es auch das in ganz Baden-Württemberg gültige Schüler-Ferien-Ticket.