Für Auszubildende und Studenten ab dem 15. Geburtstag gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises sowohl beim Kauf der ZeitCard als auch bei einer Fahrscheinprüfung.
Bei Studenten genügt die Vorlage des Studentenausweises, bei Auszubildenden die des Schülerausweises der Berufsschule.
Alternativ gilt der
"Verbundpass", erhältlich im KundenCenter, beim Busfahrer oder als Download, als Nachweis.
Weitere Infos finden Sie in unseren
Gemeinsamen Tarifbestimmungen unter 6.3.2.