Sommerregelung: Die VVR MonatsCard Schüler/Azubi des neuen Schuljahres ab September berechtigt bereits ab dem ersten Ferientag der Sommerferien zur freien Fahrt. Die Karte wird im Vorverkauf erworben oder über die Schule vor den Ferien ausgegeben.
Fasnet: Da die Schulen an Fasnet keine einheitlichen Ferien haben gilt die Regelung zur freien Fahrt ab Freitag vor Rosenmontag bis Freitag nach Rosenmontag.
Landkreis Freudenstadt:
Für Karten des VVR-Tarifs (aufgedruckte Zonen 20-27) gilt die Freizeitregelung auch in den Übergangszonen zum Landkreis Freudenstadt (Zonen 30, 31 und 35). Alle Infos dazu siehe Netzplan.
Möchten Sie in den Ferien den gesamten Landkreis Freudenstadt nutzen, können Sie für nur 7,- € im Monat eine zusätzliche vgf/VVR-Schülerfreizeitkarte erwerben.
Für Karten des 3er-Tarifs gilt die Freizeitregelung in den entsprechenden Zonen 1-18 und 20-27 sowie im VHB, nicht aber in den Übergangszonen des Landkreises Freudenstadt.